Fahrzeugkauf von Privat

Unterzeichnen Sie stets einen schriftlichen Kaufvertrag. Melden Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich um. Der Versicherungs-Vertrag für ein gekauftes Fahrzeug geht zunächst auf Sie über. Sie können diesen binnen eines Monats kündigen. Legen Sie der Zulassungs-Stelle eine Versicherungs-Bestätigung (Doppelkarte) der neuen Versicherung vor.

Fahrzeugkauf beim Händler

Kaufen Sie Ihr Fahrzeug im Autohaus, kümmert sich in der Regel der Händler um die Zulassung. Achten Sie aber trotzdem darauf, dass alle im Kaufvertrag gemachten Angaben mit Ihrem Fahrzeug übereinstimmen. Schließen Sie, soweit möglich, immer eine Gebrauchtwagen-Garantie ab, auch wenn diese zusätzliche Kosten verursacht.

Fahrzeug sofort bezahlen

Ob Gebraucht- oder Neuwagen, mit einem Privatdarlehen lassen sich hohe Rabatte aushandeln, da Sie das Auto sofort bezahlen können. Dies lohnt sich. Denn bei der scheinbar günstigen Finanzierung des Autohauses zahlen Sie den vollen Kaufpreis. Ihre Bank bietet Ihnen eine umfangreiche Beratung und eine auf Sie zugeschnittene Finanzierung.

Sprechen Sie einfach Ihren Berater an.

Raiffeisenbank Roth-Schwabach eG
BLZ: 76460015