Sie als Arbeitgeber sind ab 2019 verpflichtet, die betriebliche Altersversorgung für Neuverträge - und ab 2022 auch für bestehende Verträge - mit 15% zu bezuschussen.
Klären Sie daher:
- Bezahlen Sie bereits einen Arbeitgeberzuschuss? Vermeiden Sie eine „Doppelbezuschussung“.
- Besteht eine Versorgungsordnung in Ihrem Unternehmen? Falls ja muss diese überarbeitet werden. Falls nein, ist diese dringend notwendig.
- Bestehen für Sie Haftungsrisiken durch das BRSG? Durch die Gesetzesänderung müssen die bestehenden Verträge überprüft werden.
Ich informiere Sie gern. Jetzt Termin vereinbaren!
Norbert Rohde - Telefon: 0151 26416033
norbert.rohde@ruv.de