Die Bank zum Erfolg führen | Den Erfolg kontrollieren | Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank Roth-Schwabach eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank Roth-Schwabach eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

- Dr. Carsten Krauß
- Vorstandsvorsitzender
- 09122 1504-370
- Schreiben Sie mir

- Richard Oppelt
- Vorstand
- 09122 1504-331
- Schreiben Sie uns
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates

Das ehrenamtliche Gremium
Marc Pröchel - Schwanstetten, Geschäftsführer (Aufsichtsratsvorsitzender)
Gerd Jungmeier - Abenberg, Abteilungsleiter (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
Werner Kübler - Rudelsdorf, Entwicklungsleiter
Robert Nolte - Roth, Geschäftsleiter
Jürgen Paulus - Büchenbach, Gymnasiallehrer
Dr. Katja Rösch - Schwabach, Rechtsanwältin
Ralf Schmidt - Geschäftsführer, Rednitzhembach
Der Aufsichtsrat wird in der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung von den Mitgliedsvertretern auf 3 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist bis zum 65. Lebensjahr möglich.
Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen prüft die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit der Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat überwacht als Kontrollorgan den Vorstand und wirkt bei grundsätzlichen geschäftspolitischen Entscheidungen mit. Er bestellt den Vorstand und hat vielfältige Auskunfts- und Informationsrechte gegenüber der Geschäftsleitung. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss, den gesetzlichen Lagebericht und den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Jahresüberschusses.
Das Aufsichtsratsmandat ist ein Ehrenamt. Die Verpflichtung und Zielsetzung nach §1 Genossenschaftsgesetz, nämlich den genossenschaftlichen Förderauftrag zu erfüllen, sind auch in der Satzung der Genossenschaft und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates geregelt.
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.